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Ein etwas anderer Sachverhalt stellt sich dar bei nicht-melanotischen Hauttumoren (ICD C44, D04), Neubildungen unsicheren oder unbekannten Verhaltens (ICD D37.0-D48.9) und Tumoren bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Diese werden auch über das gemeinsame Melderportal erfasst, jedoch nur im EKN registriert. Zu diesen Erkrankungen muss nur bei Feststellung oder tumorspezifischer Behandlung gemeldet werden. Die Pflichtmeldung umfasst dabei immer die in einer Diagnosemeldung geforderten Angaben; auch Verlaufsangaben zu Rezidiven/Metastasen werden registriert. Allerdings muss bei einer Remission dieser Erkrankung oder dem Tod der Betroffenen keine Meldung erfolgen.

 


Meldepflichtige Erkrankungen:

Erkrankungen

EKN

KKN (nur > 18 Jahre)

Bösartige Neubildungen

C00.0 – C96.9*

(einschließlich C44)

C00.0 – C96.9*

(außer C44)

In-situ Neubildungen

D00.0 – D09.9

(einschließlich D04)

D00.0 – D09.9

(außer D04)

Gutartige Neubildungen des ZNS

D32.-, D33.-, D35.2,
D35.3, D35.4

D32.-, D33.-, D35.2,
D35.3, D35.4

Neubildungen unsicheren oder unbekannten Verhaltens

D37.0 – D48.9

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* Meldungen zu sekundären Neubildungen (C77.-, C78.-, C79.-) werden nicht entgegengenommen. Diese müssen unter der ICD des Primärtumors gemeldet werden

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  1. Personendaten der oder des Betroffenen (Namen, Geschlecht, Anschrift, Geburtsdatum),
  2. Angaben zum Primärtumor (Monat und Jahr der ersten Tumordiagnose, Diagnose, Histologischer Befund, Lokalisation/erkranktes Organ, Erkrankungsstadium, Diagnosemethode),
  3. Melderangaben (Name, Anschrift, Einrichtung, Datum der Meldung),
  4. im Fall einer von der oder dem Meldepflichtigen veranlassten histopathologischen, zytologischen oder molekularpathologischen Befundung den Namen und die Anschrift der durchführenden Einrichtung,
  5. bei Meldungen durch eine Ärztin, einen Arzt, die oder der eine histopathologische, zytologische oder molekularpathologische Befundung vorgenommen hat, den Namen und die Anschrift der Veranlasserin oder des Veranlassers der Untersuchung,
  6. die Mitteilung über einen Widerspruch,
  7. die Mitteilung über eine auf Grund des Gesundheitszustandes unterbliebene Unterrichtung von Betroffenen,
  8. von verstorbenen Personen Sterbemonat und Sterbejahr sowie die Todesursache.
  9. Die Meldung darf weitere Angaben wie z. B. zur Therapie, zum Verlauf der Erkrankung oder zu Risikofaktoren enthalten.

Was umfasst eine gültige Meldung?
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Gueltige-Meldung
Gueltige-Meldung

Eine Meldung ist erst vollständig und damit gültig, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

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