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Das EKN übermittelt gemäß § 3 Abs. 1 Bundeskrebsregisterdatengesetz jährlich pseudonymisierte Daten an das Zentrum für Krebsregisterdaten im Robert Koch-Institut, das die Daten der epidemiologischen Landeskrebsregister auf Bundesebene zusammenführt und Gesamtauswertungen erstellt. So gibt das Zentrum für Krebsregisterdaten gemeinsam mit der GEKID beispielsweise die Schrift „Krebs in Deutschland“ heraus.