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Schlüssel

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Ausgenommen davon sind die Meldungen, die ausschließlich im EKN erfasst und gemäß den dafür geltenden Vorgaben entschädigt werden (» siehe auch Kapitel Aufwandsentschädigungen vom EKN).

Die Höhe der Vergütung für die der Meldepflicht unterliegenden Meldungen ist abhängig von dem Meldeanlass:

HINWEIS!
Info
titleHinweis:

Nur Meldungen mit folgendem Meldeanlass werden vergütet:

  • Meldeanlass Diagnose bei Diagnosemeldung,
  • Meldeanlass Behandlungsbeginn bei Bestrahlung/systemischer Therapie
  • Meldeanlass Behandlungsende bei OP/Bestrahlung/systemischer Therapie
  • Meldeanlass Statusänderung/Tod bei Verlauf

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Schiedsspruch vom 24.2.2015 gemäß § 65c VI 8 SGB V i. V. m. § 2 II der Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung vom 15.12.2014. →  » Siehe auch Kapitel Meldevergütung.

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