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Diese Meldungen werden auch nur dort dauerhaft gespeichert. Für die Meldungen dieser Erkrankungen werden weiterhin die bisher üblichen Aufwandsentschädigungen des EKN gezahlt gemäß RdErl. des MS vom 10.04.2013, zuletzt geändert am 10.12.2018, zur „Aufwandsentschädigung für Meldungen an das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen“, wenn nicht anderweitig eine Vergütung oder Aufwandsentschädigung gezahlt wurde.

Für eine vollständige klinische Meldungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 GEKN

4,00 €

Für Meldungen von histologischen und/oder zytologischen Befunden über das Melderportal

2,00 €

Sie können auch Rezidive, Metastasen oder mehrere nicht-melanotische bösartige Hauttumore (C44), z.B. Basaliome, melden. Eine Vergütung seitens des EKN erhalten Sie jedoch nur für den ersten gemeldeten Tumor und den zeitlich versetzt gemeldeten zweiten Tumor bzw. für das erste Rezidiv/Metastase nach tumorfreiem Intervall von mindestens 6 Monaten. Meldungen zu tumorfreien Nachsorgen bei diesen Tumorerkrankungen werden vom EKN nicht erfasst und damit der Aufwand auch nicht entschädigt. Für Meldungen zu Erkrankungen mit Erstdiagnosedatum vor 2003 kann seitens des EKN keine Vergütung ausgezahlt werden.

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