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  1. Diagnose einer Krebserkrankung gemäß § 65c Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB V,
  2. Histopathologische, zytologische, molekularpathologische oder autoptische Sicherung der Diagnose,
  3. Beginn und Abschluss einer therapeutischen Maßnahme,
  4. Therapierelevante Änderung im Erkrankungsverlauf (Statusänderung),insbesondere das Wiederauftreten der zu behandelnden Krebserkrankung,
  5. Unauffällige Nachsorgen (Statusmeldungen), die in der Leitlinie Onkologie aufgeführt sind,
  6. Neubildungen unsicheren oder unbekannten Verhaltens (» siehe Tabelle im Folgenden)
  7. Tod der Betroffenen oder des Betroffenen durch eine Tumorerkrankung.

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Ein etwas anderer Sachverhalt stellt sich dar bei nicht-melanotischen Hauttumoren (ICD C44, D04), Neubildungen unsicheren oder unbekannten Verhaltens (ICD D37.0-D48.9» siehe Tabelle) und Tumoren bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Diese werden auch über das gemeinsame Melderportal erfasst, jedoch nur im EKN registriert. Zu diesen Erkrankungen muss nur bei Feststellung oder tumorspezifischer Behandlung gemeldet werden. Die Pflichtmeldung umfasst dabei immer die in einer Diagnosemeldung geforderten Angaben; auch Verlaufsangaben zu Rezidiven/Metastasen werden registriert. Allerdings muss bei einer Remission dieser Erkrankung oder dem Tod der Betroffenen keine Meldung erfolgen.

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Was muss hier eingetragen werden?

Erkrankungen

EKN

KKN (nur > 18 Jahre)

Bösartige Neubildungen

C00.0 – C96.9*

(einschließlich C44)

C00.0 – C96.9*

(außer C44)

In-situ Neubildungen

D00.0 – D09.9

(einschließlich D04)

D00.0 – D09.9

(außer D04)

Gutartige Neubildungen des ZNS

D32.-, D33.-, D35.2,
D35.3, D35.4

D32.-, D33.-,

D35.2,
D35.3, D35.4

Nachsorgeuntersuchungen gemäß Leitlinienprogramm Onkologie (Statusmeldung)

Siehe aktuelle "Leitlinie Nachsorgezeiträume"

Neubildungen unsicheren oder unbekannten Verhaltens

D37.0 – D48.9

(außer die für das KKN geltenden, siehe rechte Spalte)

D39.1,

D41.4,

D42.-, D43.-,

D44.3, D44.4, D44.5,

D45, D46.-,

D47.1, D47.3,D47.4, D47.5

Nachsorgeuntersuchungen gemäß Leitlinienprogramm Onkologie (Statusmeldung)Was muss hier eingetragen werden?

* Meldungen zu sekundären Neubildungen (C77.-, C78.-, C79.-) werden nicht entgegengenommen. Diese müssen unter der ICD des Primärtumors gemeldet werden

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  • Bei unauffälliger Nachsorge oder Verlaufsuntersuchung ohne Therapieänderung (Statusmeldung), die nicht im Leitlinienprogramm Onkologie aufgeführt sind. Diese Meldungen werden nicht vergütet.
  • aus einer Tumorkonferenz.

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