...
Ein etwas anderer Sachverhalt stellt sich dar bei nicht-melanotischen Hauttumoren (ICD C44, D04), Neubildungen unsicheren oder unbekannten Verhaltens (» siehe Tabelle) und Tumoren bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Diese werden auch über das gemeinsame Melderportal erfasst, jedoch nur im EKN registriert. Zu diesen Erkrankungen muss nur bei Feststellung oder tumorspezifischer Behandlung gemeldet werden. Die Pflichtmeldung umfasst dabei immer die in einer Diagnosemeldung geforderten Angaben; auch Verlaufsangaben zu Rezidiven/Metastasen werden registriert. Allerdings muss bei einer Remission dieser Erkrankung oder dem Tod der Betroffenen keine Meldung erfolgen.
Meldepflichtige Erkrankungen
...
Erkrankungen | EKN | KKN (nur > 18 Jahre) |
Bösartige Neubildungen | C00.0 – C96.9* (einschließlich C44) | C00.0 – C96.9* (außer C44) |
In-situ Neubildungen | D00.0 – D09.9 (einschließlich D04) | D00.0 – D09.9 (außer D04) |
Gutartige Neubildungen des ZNS | D32.-, D33.-, D35.2, D35.3, D35.4 | D32.-, D33.-, D35.2, D35.3, D35.4 |
Nachsorgeuntersuchungen gemäß Leitlinienprogramm Onkologie (Statusmeldung) | Siehe aktuelle "Leitlinie Nachsorgezeiträume" | |
Neubildungen unsicheren oder unbekannten Verhaltens | D37.0 – D48.9 (außer die für das KKN geltenden, siehe rechte Spalte) | D39.1, D41.4, D42.-, D43.-, D44.3, D44.4, D44.5, D45, D46.-, D47.1, D47.3,D47.4, D47.5 |
...