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Ein etwas anderer Sachverhalt stellt sich dar bei nicht-melanotischen Hauttumoren (ICD C44, D04), Neubildungen unsicheren oder unbekannten Verhaltens (» siehe Tabelle) und Tumoren bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Diese werden auch über das gemeinsame Melderportal erfasst, jedoch nur im EKN registriert. Zu diesen Erkrankungen muss nur bei Feststellung oder tumorspezifischer Behandlung gemeldet werden. Die Pflichtmeldung umfasst dabei immer die in einer Diagnosemeldung geforderten Angaben; auch Verlaufsangaben zu Rezidiven/Metastasen werden registriert. Allerdings muss bei einer Remission dieser Erkrankung oder dem Tod der Betroffenen keine Meldung erfolgen.

Meldepflichtige Erkrankungen

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Erkrankungen

EKN

KKN (nur > 18 Jahre)

Bösartige Neubildungen

C00.0 – C96.9*

(einschließlich C44)

C00.0 – C96.9*

(außer C44)

In-situ Neubildungen

D00.0 – D09.9

(einschließlich D04)

D00.0 – D09.9

(außer D04)

Gutartige Neubildungen des ZNS

D32.-, D33.-,

D35.2, D35.3, D35.4

D32.-, D33.-,

D35.2, D35.3, D35.4

Nachsorgeuntersuchungen gemäß Leitlinienprogramm Onkologie (Statusmeldung)

Siehe aktuelle "Leitlinie Nachsorgezeiträume"

Neubildungen unsicheren oder unbekannten Verhaltens

D37.0 – D48.9

(außer die für das KKN geltenden, siehe rechte Spalte)

D39.1,

D41.4,

D42.-, D43.-,

D44.3, D44.4, D44.5,

D45, D46.-,

D47.1, D47.3,D47.4, D47.5

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