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Meldepflicht
Es gilt grundsätzlich, dass jede Ärztin, jeder Arzt, jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt, die oder der in der onkologischen Versorgung tätig ist, das heißt entweder eine bösartige Tumorerkrankung einschließlich Frühstadien oder eine gutartige Tumorerkrankung des zentralen Nervensystems diagnostiziert, behandelt oder eine Statusänderung im Verlauf inklusive Tod durch die Tumorerkrankung diagnostiziert oder eine Statusmeldung mit unauffälligem Verlauf (enthalten im Leitlinienprogramm Onkologie) feststellt, meldepflichtig ist.

Mindestangaben Patient
Mindestangaben für Patientinnen und Patienten sind: Externe Patienten-ID, Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Adressland, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Krankenkasse

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