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Die jeweiligen Krankenkassen erstatten die Meldevergütung, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Dafür reicht das KKN die Abrechnungsdaten der einzelnen Meldungen dort ein.

Zusätzlich wird den Meldenden eine Aufwandsentschädigung in Höhe des für Verlaufsdaten vorgesehenen Betrages für eine der Meldeberechtigung unterliegende Verlaufsuntersuchung, die Tumorfreiheit bestätigt oder die keine Therapieänderung nach sich zieht, vergütet. Diese Vergütung wird einmal im Kalenderjahr für den der jeweiligen Leitlinie entsprechenden Nachsorgezeitraum, höchstens aber für 10 Jahre, gezahlt. Für diese Meldung muss der Meldeanlass „Statusmeldung“ ausgewählt werden.