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Diese Meldungen werden auch nur dort dauerhaft gespeichert. Für die Meldungen dieser Erkrankungen werden weiterhin die bisher üblichen Aufwandsentschädigungen des EKN gezahlt gemäß RdErl. des MS vom 10.04.2013, zuletzt geändert am 10.12.2018, zur „Aufwandsentschädigung „Aufwandsentschädigung für Meldungen an das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen“Niedersachsen“, wenn nicht anderweitig eine Vergütung oder Aufwandsentschädigung gezahlt wurde.
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