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Bei einer Statusmeldung besteht eine Meldepflicht innerhalb des Nachsorgezeitraums für die Tumorentität. In unserer technischen Umsetzung werden die Nachsorgezeiträume (entsprechend der onkologischen Leitlinien) ab Primärdiagnosedatum berechnet. Für alle anderen Statusmeldungen besteht eine Meldeberechtigung, wofür die Einwilligung der betroffenen Person erforderlich ist. » Hinweise hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des KKN. |
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