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Bei einer Statusmeldung besteht eine Meldepflicht innerhalb des Nachsorgezeitraums für die Tumorentität. Die In unserer technischen Umsetzung werden die Nachsorgezeiträume (entsprechend den onkologischen Leitlinien für die jeweilige TumorentitätLeilinien) werden ab Primärdiagnosedatum berechnet. Für alle anderen Statusmeldungen besteht eine Meldeberechtigung, wofür die Einwilligung der betroffenen Person erforderlich ist. » Hinweise hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des KKN. |
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