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Bei der Konzeption des Monitorings bedurfte es einer sorgfältigen Abwägung zwischen dem Nutzen eines frühzeitigen Erkennens und dem potenziellen Schaden z. B. durch eine Beunruhigung der Bevölkerung. Insbesondere bei zufällig auftretenden Krebshäufungen würde der Schaden den Nutzen überwiegen. Darüber hinaus ist zu betonen, dass das Monitoring regionale Auffälligkeiten erkennen, aber keine Erklärungen für diese Häufungen liefern kann. Diese müssen Gegenstand separater Untersuchungen sein, die in kommunaler Verantwortung liegen. Daher informiert das EKN bei Auffälligkeiten die zuständige Gesundheitsbehörde des betroffenen Landkreises.
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Eine Bürgerinformation zum gemeindebezogenen Monitoring finden Sie unter www.nlga.niedersachsen.de/startseite/krebsregister/vertrauensstelle_ekn/gemeindebezogenes_krebsmonitoring/gemeindebezogenes-monitoring-auf-erhoehungen-von-krebserkrankungen-in-niedersachsen-147290.html. Erste Berichte sind auf der Internetseite der Registerstelle des EKN eingestellt (www.krebsregister-niedersachsen.de/index.php/sonderauswertungen). |