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Für Hauttumoren mit den ICD-Codes C44 und D04 (vor allem Basaliome, Plattenepithelkarzinome und Hautsarkome), Tumoren unsicheren oder unbekannten Verhaltens mit den ICD-Codes D37 – 48 (mit Ausnahme der auch ans KKN zu meldenden ICD-Codes D39.1, D41.4, D42.-, D43.- , D44.3, D44.4, D44.5, D45, D46.- , D47.1, D47.3 , D47.4, D47.5) sowie Tumoren bei Betroffenen im Alter unter 18 Jahren besteht eine Meldepflicht ausschließlich an das EKN.

Diese Meldungen werden auch nur dort dauerhaft gespeichert. Für die Meldungen dieser Erkrankungen werden weiterhin die bisher üblichen Aufwandsentschädigungen des EKN gezahlt gemäß RdErl. des MS vom 10.04.2013, zuletzt geändert am 10.XX.12.2018, 2020 zur „Aufwandsentschädigung für Meldungen an das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen“, wenn nicht anderweitig eine Vergütung oder Aufwandsentschädigung gezahlt wurde.

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