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Die Meldung umfasst die den Nutzerinnen und Nutzern vorliegenden, dem jeweiligen Meldeanlass entsprechenden Daten des onkologischen Datensatzes ADT/GEKID (jetzt: onkologischer Basisdatensatz = oBDS). Der Datensatz ist gemäß § 65c SGB V SGB V für die Dokumentation in klinischen Krebsregistern verpflichtend festgelegt. Darüber hinaus müssen in jeder Meldung – sofern eine Meldepflicht an das EKN besteht – auch alle gemäß § 3 § 3 Abs. 2 und 3 GEKN zu meldenden Daten enthalten sein, sofern diese Daten noch nicht korrekt und vollständig im KKN gespeichert sind und im Melderportal angezeigt werden.

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