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Eine Meldepflicht liegt für die Ärztin oder den Arzt vor, die oder der den Tod festgestellt hat, wenn die Patientin oder der Patient ursächlich oder mitursächlich durch eine Tumorerkrankung verstorben ist. |
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Für eine gültige Todesmeldung müssen nur die Felder Sterbedatum, Tod tumorbedingt und Todesursache ausgefüllt werden. |
- Blättern Sie in der Anzeige von möglichen Eingabebereichen weiter nach unten.
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Unter Weitere Angaben haben Sie die Möglichkeit, Anmerkungen im Freitext einzugeben. | |
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