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Info |
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Bitte beachten Sie, dass die ausschließliche Übermittlung von Mindestangaben keine vollständige Meldung darstellt. » Siehe dazu Kapitel Was umfasst eine gültige Meldung? |
Video Mindestangaben zum Tumor | |||||||||||||||||||||||
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Schauen Sie sich dieses Video an und erfahren Sie, wie die Mindestangaben zum Tumor im Melderportal dargestellt werden. Seit Februar 2022 erhalten die Mindestangaben den Status „Unvollständig“ oder „Vollständig“. Die Daten werden innerhalb der zugehörigen Therapie- oder Verlaufsmeldung an das KKN übermittelt.
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Meldebegründung:
Vergütungsrelevant ist der Meldeanlass. |
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Plausibilitätsfehler: Solange Fehler vorhanden sind, erlangt die Meldung nicht den Status ‚gültig‘. Mit einem Klick auf den angezeigten Fehler springt der Mauszeiger direkt in das betreffende Feld.
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Links bei den Angaben kann außerdem durch Klick auf ein Warn- oder Hinweiszeichen die Plausibilitätsmeldung angezeigt werden. |
Info |
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Eine Meldung kann jederzeit unabhängig von dem Status der Meldung gespeichert und die Bearbeitung zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. |
Wählen Sie eine der folgenden Optionen:
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