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  • Feststellen: Tumordiagnose unter Einschluss der patho-histologischen Untersuchung(en), aber auch auf Grund der zusammenfassenden Bewertung der klinischen Untersuchung, bildgebender Verfahren und/oder der Laborbefunde, wenn keine histologische Sicherung erfolgt; außerdem jede Verlaufsänderung, die eine Therapieänderung nach sich zieht sowie der Tod einschließlich der führenden Todesursache.

  • Behandeln: Beginn und Ende einer tumorspezifischen Therapie, z. B. Operation, Chemo- und/oder Radiotherapie, Immuntherapie, antihormonelle Therapie oder primär palliative Therapie.

Info

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dem KKN nur eigene Leistungen zu melden. Wenn die Leistung nicht in Ihrer Einrichtung erbracht wurde, sind Sie dafür nicht meldepflichtig.

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