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Der Meldepflicht unterliegende Daten gemäß § 6 GKKN
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Bei Diagnose einer Tumorerkrankung
Angaben zum Tumorstadium
Art der Diagnosesicherung sowie
histologische, zytologische, labortechnische oder autoptische Befunde (s.u.)
Bei histopathologischer, zytologischer, molekularpathologischer oder autoptischer Sicherung der Diagnose
Angaben zur Tumorhistologie und Dignität als Freitext und, sofern vorliegend, als Code nach dem Schlüssel ICD-O in der jeweils neuesten, vom DIMDI herausgegebenen Fassung (www.dimdi.de)
Tag des Befundes
Angaben zur Differenzierung (Grading, sofern anwendbar)
Angaben zum Tumorstadium (pathologische Klassifikation, sofern anwendbar) oder andere tumorspezifische Klassifikation
Angabe, welches Material untersucht wurde (nur bei Meldung durch Pathologen erforderlich)
Bei Beginn und Abschluss einer therapeutischen Maßnahme
Hier wird je nach therapeutischer Maßnahme unterschieden:
OP
Tag der Operation
Intention der OP
Seitenangabe (sofern anwendbar)
durchgeführte Prozeduren (sofern anwendbar)
Histologie (s. o.)
pTNM (oder andere tumorspezifische Klassifikationen)
Beurteilung des lokalen Residualstatus nach OP
Gesamtbeurteilung Residualstatus nach Abschluss Primärtherapie
Strahlentherapie
Beginn und Ende einer Strahlenbehandlung
Intention der Strahlentherapie bzw. deren Stellung zur durchgeführten Operation
Zielgebiet
Seite der Strahlentherapie
Applikationsart
Verabreichte Gesamtdosis pro Zielgebiet (sofern anwendbar)
Gesamtbeurteilung Residualstatus nach Abschluss Primärtherapie (wenn beurteilbar)
Systemische Therapie
Art, Beginn und Ende einer systemischen Therapie
Intention der systemischen Therapie bzw. deren Stellung zur durchgeführten Operation (sofern anwendbar)
Verabreichte Substanzen (sofern anwendbar)
Grund des Therapieendes
Gesamtbeurteilung Residualstatus nach Abschluss Primärtherapie (wenn beurteilbar)
Bei therapierelevanter Änderung im Erkrankungsverlauf
Dies gilt insbesondere bei Wiederauftreten der zu behandelnden Krebserkrankung.
Untersuchungsdatum
Tumorstatus Primärtumor, Lymphknoten, Fernmetastasen
Angaben zur Gesamtbeurteilung des Tumorstatus
Bei Nachsorgeuntersuchungen ohne therapierelevanter Änderung im Erkrankungsfall gemäß Leitlinienprogramm Onkologie
Untersuchungsdatum
Verlauf der Tumorerkrankung
Tod der oder des Betroffenen durch eine Tumorerkrankung
Sterbedatum
Todesursache bzw. Grundleiden
Tod tumorbedingt
Der Meldepflicht unterliegende Daten gemäß § 3 GEKN
Personendaten der oder des Betroffenen (Namen, Geschlecht, Anschrift, Geburtsdatum),
Angaben zum Primärtumor (Monat und Jahr der ersten Tumordiagnose, Diagnose, Histologischer Befund, Lokalisation/erkranktes Organ, Erkrankungsstadium, Diagnosemethode),
Melderangaben (Name, Anschrift, Einrichtung, Datum der Meldung),
im Fall einer von der oder dem Meldepflichtigen veranlassten histopathologischen, zytologischen oder molekularpathologischen Befundung den Namen und die Anschrift der durchführenden Einrichtung,
bei Meldungen durch eine Ärztin, einen Arzt, die oder der eine histopathologische, zytologische oder molekularpathologische Befundung vorgenommen hat, den Namen und die Anschrift der Veranlasserin oder des Veranlassers der Untersuchung,
die Mitteilung über einen Widerspruch,
die Mitteilung über eine auf Grund des Gesundheitszustandes unterbliebene Unterrichtung von Betroffenen,
von verstorbenen Personen Sterbemonat und Sterbejahr sowie die Todesursache.
Die Meldung darf weitere Angaben wie z. B. zur Therapie, zum Verlauf der Erkrankung oder zu Risikofaktoren enthalten.
Was umfasst eine gültige Meldung?
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Für die Übermittlung von Daten bei Meldeberechtigung ist dagegen die Einwilligung der betroffenen Person erforderlich. Dies trifft bei bestimmten Meldeanlässen zu wie z.B. Verlaufsuntersuchungen, die die Tumorfreiheit bestätigen oder keine Therapieänderungen nach sich ziehen und nicht im
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