Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

...

b) Haben Sie direkt nach der Eingabe von Patientendaten und der Mindestangaben zum Tumor auf die Schaltfläche [Therapie] geklickt, können Sie mit der zweiten Abbildung b) in diesem Abschnitt fortfahren.

Image RemovedImage Added

a) aus Tumorhistorie:

  • Sofern bereits eine Meldung mit mehreren Tumoren existiert, markieren Sie den betreffenden Tumor. Wenn eine Patientin oder ein Patient mehrere Tumoren hat, werden diese fortlaufend nummeriert.

  • Klicken Sie in der Tumorhistorie bei Neue Meldung auf [Therapie].

Info

Handelt es sich um eine Therapie eines neuen Tumors, klicken Sie auf [Neuer Tumor], um zunächst den Primärtumor anzulegen. Anschlie­ßend fahren Sie mit der [Therapie] fort.

Weiter bei b).

Image RemovedImage Added

b) nach erstmaliger Erfassung der
betroffenen Person:

  • Kontrollieren Sie den Tumoridentifikator. Wenn eine Patientin oder ein Patient mehrere Tumoren hat, werden diese fortlaufend nummeriert

  • Wählen Sie die Meldebegründung aus (» Kapitel Mindestangaben zum Tumor).

  • Wählen Sie die Therapieart aus:

Info

Je nach Wahl der Therapieart wer­den entsprechende Felder einge­blendet.


Image RemovedImage Added
  • Wählen Sie, wenn vorhanden, die Zertifizierung. Darüber können Informationen zum Einschluss eines Falls in die Zentrumszählung vorgenommen werden. Der im Rahmen der Hämato-onkologische Neoplasien definierte Patientenfall ist mit dem Wert 1 (Zentrumsfall/Primärfall) einmalig zu übermitteln, wenn der Patient in das Netzwerk aufgenommen wird. > ab oBDS 3.0.0

  • Wählen Sie, ob es sich um die Eigene Leistung handelt. Melden Sie nur 'Ja' als eigene Leistung, wenn Sie diese in Ihrer Einrichtung erbracht haben. Wenn Sie die Leistung nicht erbracht haben, aber gewisse Informationen der Meldung dem Krebsregister als zusätzliche Information übermitteln wollen, wählen Sie 'Nein'. 'Unbekannt' ist nur bei historischen, nicht klärbaren Sätzen erlaubt. > ab oBDS 3.0.0

  • Weiter mit