Grundsätzlich ist jede Ärztin, jeder Arzt, jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt meldepflichtig, die oder der in der onkologischen Versorgung tätig ist, das heißt entweder eine bösartige Tumorerkrankung einschließlich Frühstadien oder eine gutartige Tumorerkrankung des zentralen Nervensystems feststellt und/oder behandeltfolgende Erkrankungen feststellt und/oder behandelt:
bösartige Tumorerkrankungen einschließlich Frühstadien
gutartige Tumorerkrankungen des zentralen Nervensystems
bestimmte Tumore unsicheren und unbekannten Verhaltens
Nachsorgeuntersuchungen gemäß Leitlinienprogramm Onkologie
Dabei gilt:
Feststellen: Tumordiagnose unter Einschluss der patho-histologischen Untersuchung(en), aber auch auf Grund der zusammenfassenden Bewertung der klinischen Untersuchung, bildgebender Verfahren und/oder der Laborbefunde, wenn keine histologische Sicherung erfolgt; außerdem jede Verlaufsänderung, die eine Therapieänderung nach sich zieht sowie der Tod einschließlich der führenden Todesursache.
Behandeln: Beginn und Ende einer tumorspezifischen Therapie, z. B. Operation, Chemo- und/oder Radiotherapie, Immuntherapie, antihormonelle Therapie oder primär palliative Therapie.
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Bitte beachten Sie, dem KKN nur eigene Leistungen zu melden. Wenn die Leistung nicht in Ihrer Einrichtung erbracht wurde, sind Sie dafür nicht meldepflichtig. |