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Im EKN werden die mit einem Widerspruch gemeldeten Daten in faktisch anonymisierter Form gespeichert und als „Widerspruchsfall“ gekennzeichnet. Die Identitätsdaten werden durch nicht entschlüsselbare Zeichenfolgen (Kontrollnummern) ersetzt. Die Bildung eines entschlüsselbaren Chiffrats aus den Identitätsdaten entfällt. Auch bereits früher gemeldete Daten werden faktisch anonymisiert und alle entschlüsselbaren Personenchiffrate gelöscht. Da damit eine Wiederherstellung von Personendaten nicht mehr möglich ist, kann ein Widerspruch im EKN nicht zurückgenommen werden.
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Hinweis:
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