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Schlüssel

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Für die Meldungen an das Krebsregister Niedersachsen wird bei Vorliegen der erforderlichen Angaben eine Aufwandsentschädigung im Sinne einer Meldevergütung gemäß § 65c Abs. 6 SGB V an die Melderinnen und Melder gezahlt. Die Höhe der Aufwandsentschädigung ist bundesweit nach Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung vom 15.12.2014 und Schiedsspruch vom 24.02.2015 sowie der Vereinbarung vom 09.01.2024 festgelegt.

Meldeanlass

Pflichtangaben

Meldevergütung

Für alle Meldeanlässe:

  • Familiennamen, Vornamen, frühere Namen

  • Geschlecht

  • Geburtsdatum

  • Anschrift

  • Merkmale zur Zuordnung zum Kostenträger

  • Meldeanlass (nach LKRG)

  • Angaben zur Tumordiagnose als Freitext oder als ICDD Code (in der jeweils neuesten, vom DIMDI herausgegebenen Fassung)

  • Angaben zum Sitz des Tumors als Freitext oder als ICD-O Code (in der jeweils neuesten, vom DIMDI herausgegebenen Fassung)

  • Seitenangabe bei paarigen Organen

  • Diagnosedatum

  • Angaben zur meldepflichtigen Person gemäß onkologischen Datensatz

ADT/GEKID Histologischer, labortechnischer, zytologischer oder autoptischer Befund
  • Angaben zur histologischen oder zytologischen Diagnose einschließlich Dignität als Freitext und, sofern vorliegend, als Code nach dem Schlüssel ICD-O in der jeweils neuesten, vom DIMDI herausgegebenen Fassung
  • Tag des Befundes
  • Angaben zur Differenzierung (Grading, sofern anwendbar)
  • Angaben zum Tumorstadium (pathologische Klassifikation, sofern anwendbar) oder andere tumorspezifische Klassifikation
  • Angabe, welches Material untersucht wurde (nur bei Meldung durch Pathologen erforder­lich)
4,00
  • oBDS (Melder­identifikation)

  • Angabe, ob Patientin oder Patient über die Meldung informiert wurde und ggf. Begründung falls nicht


Diagnosestellung eines Tumors nach hinreichender Sicherung

  • Angaben zum Tumorstadium (sofern anwendbar)

  • Angaben zur (Haupt)-Lokalisation

  • Art der Diagnosesicherung sowie

  • Angaben zur histologischen, zytologischen, labortechnischen oder autoptischen Sicherung der Diagnose (s.u.), sofern diese der melde­pflichtigen Person zum Zeitpunkt der Meldungs­durchführung vorliegen

18,00 €

19,50

Beginn oder Abschluss einer längerfristigen therapeutischen Maßnahme

OP

  • Tag der Operation

  • Intention der OP

  • Seitenangabe (sofern anwendbar)

  • durchgeführte Prozeduren (sofern anwendbar)

  • Histologie bei Vorliegen von Tumorgewebe

  • pTNM (bzw. andere tumorspezifische Klassi­fikationen)

  • Beurteilung des lokalen Residualstatus nach OP

  • Gesamtbeurteilung Residualstatus nach Ab­schluss Primärtherapie

Strahlentherapie

  • Beginn und Ende einer Strahlenbehandlung

  • Zielgebiet

  • Seite der Strahlentherapie

  • Intention der Strahlentherapie bzw. deren Stellung zur durchgeführten Operation

  • Applikationsart

  • Verabreichte Gesamtdosis pro Zielgebiet (sofern anwendbar)

  • Gesamtbeurteilung Residualstatus nach Ab­schluss

  • Primärtherapie (wenn beurteilbar)

Systemische Therapie

  • Art, Beginn und Ende einer systemischen Therapie

  • Verabreichte Substanzen (sofern anwendbar)

  • Anzahl Zyklen (sofern anwendbar)

  • Intention der systemischen Therapie bzw. deren Stellung zur durchgeführten Operation (sofern anwendbar)

  • Grund des Therapieendes

  • Gesamtbeurteilung Residualstatus nach Ab­schluss Primärtherapie (wenn beurteilbar)

5

9,00 €

Histologischer, labortechnischer, zytologischer oder autoptischer Befund

  • Angaben zur histologischen oder zytologischen Diagnose einschließlich Dignität als Freitext und, sofern vorliegend, als Code nach dem Schlüssel ICD-O in der jeweils neuesten, vom DIMDI herausgegebenen Fassung

  • Tag des Befundes

  • Angaben zur Differenzierung (Grading, sofern anwendbar)

  • Angaben zum Tumorstadium (pathologische Klassifikation, sofern anwendbar) oder andere tumorspezifische Klassifikation

  • Angabe, welches Material untersucht wurde (nur bei Meldung durch Pathologen erforder­lich)

4,50 €

Verlaufsdaten

  • Untersuchungsdatum

  • unauffällige Nachsorge (bei im Leitlinienprogrogramm Onkologie aufgeführten Entitäten)

  • Tumorstatus Primärtumor, Lymphknoten, Fern­metastasen

  • Angaben zur Gesamtbeurteilung des Tumor­status

8

9,00 €

Versterben der Patientin/ des Patienten

  • Sterbedatum

  • Todesursache bzw. Grundleiden

  • Tod tumorbedingt

8,00 €

zahnärztliche Diagnosemeldung

Meldung ohne Angabe des ICD-Codes

3,00 €

HINWEIS:
Info

Für Meldungen zu bösartigen Neuerkrankungen, die nicht gemäß unter § 65c Abs. 6 SGB V fallen, wird gemäß § 5 GEKN vom Land eine pauschale Aufwandsentschädigung nach dem RdErl. des MS vom 1023.0412.2013 2020 zur „Aufwandsentschädigung für Meldungen an das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen“ gezahlt. Hierzu zählen Mel­dungen zu Hauttumoren mit den ICD-Nummern C44 und D04 (also auch Basaliome, Plattenepithelkarzinome und Hautsarkome), bestimmte Tumoren unsicheren oder unbekannten Verhaltens mit den unten aufgeführten ICD-Nummern (laut der Tabelle "Meldepflichtige Erkrankungen") sowie Tumoren bei Betroffenen im Alter unter 18 Jahren.

Meldungen zu sekundären Neubildungen (C.77.-C79.) werden nicht mehr entgegengenommen, diese müssen unter der ICD des Primärtumors gemeldet werden.

Tumoren unsicheren oder unbekannten Verhaltens:

  • D37-D38
  • D39.0, 39.2, 39.7, 39.9
  • D40.-
  • D41.0-D41.3, D41.4, D41.7, D41.9 
  • D44.0, D44.1, D44.2, D44.6-D44.9
  • D47.0, D47.2, D47.7, D47.9
  • D48.-

    Diese Daten ergeben sich aus dem Schiedsspruch zur Meldevergütung (Schiedsspruch vom 24.2.2015 gemäß § 65c VI 8 SGB V in Verbindung mit § 2 II der Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung vom 15.12.2014).

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