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Bei einer Statusmeldung besteht eine Meldepflicht innerhalb des Nachsorgezeitraums für die Tumorentität.

Für alle anderen Statusmeldungen besteht eine Meldeberechtigung, wofür die Einwilligung der betroffenen Person erforderlich ist. Wie sie eine Statusmeldung im Melderportal anlegen, erfahren Sie hier.

»  Weitere Hinweise hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des KKN.

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