Gilt für Übermittelte Meldungspakete.
Alle Meldungspakete, die den Status Paketfehler oder Zustellungsfehler aufweisen, können erneut übermittelt werden.
→ Siehe dazu auch Kapitel 6.8.8.1.
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Falls eine erneute Übermittlung nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte ans KKN. |