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Ist eine Meldung fehlerhaft, wird eine Korrekturanforderung an die Melderin oder den Melder verschickt. Im Melderportal der Melderin oder des Melders erscheint dann eine Korrekturanforderung. Wird diese geöffnet, sieht die Melderin oder der Melder die Plausibilitätsfehler, die zu dieser Meldung angeschlagen sind und den individuellen Hinweisgrund.

  • Erfassungsmodul-Melder können die fehlerhaften Meldungen direkt öffnen, überarbeiten und erneut an das KKN übermitteln.
  • Schnittstellenmelder müssen die Fehler in ihrem primären Dokumentationssystem überarbeiten und die aus dem System neu generierte Datei erneut im Melderportal hochladen.


Korrekturanforderung öffnen

  • Wählen Sie im Melderportal unter Mein Postfach den Punkt Korrekturanforderungen.


→ Siehe dazu das Kapitel Korrekturanforderungen bzw. Korrekturanforderungen bearbeiten > aus Hauptmenü.






Oder


 

  • Wählen Sie im Melderportal unter Meldungen den Punkt Korrekturanforderungen.


→ Siehe dazu das Kapitel Korrekturanforderungen bzw. Korrekturanforderungen bearbeiten > Meldungen > Korrekturanforderungen.


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