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Für die Meldungen an das Krebsregister Niedersachsen wird bei Vorliegen der erforderlichen Angaben eine Aufwandsentschädigung im Sinne einer Meldevergütung gemäß § 65c Abs. 6 SGB V an die Melderinnen und Melder gezahlt. Die Höhe der Aufwandsentschädigung ist bundesweit nach Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung vom 15.12.2014 und Schiedsspruch vom 24.02.2015 festgelegt.

Meldeanlass

Pflichtangaben

Meldevergütung

Für alle Meldeanlässe:

  • Familiennamen, Vornamen, frühere Namen
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Merkmale zur Zuordnung zum Kostenträger
  • Meldeanlass (nach LKRG)
  • Angaben zur Tumordiagnose als Freitext oder als ICDD Code (in der jeweils neuesten, vom DIMDI herausgegebenen Fassung)
  • Angaben zum Sitz des Tumors als Freitext oder als ICD-O Code (in der jeweils neuesten, vom DIMDI herausgegebenen Fassung)
  • Seitenangabe bei paarigen Organen
  • Diagnosedatum
  • Angaben zur meldepflichtigen Person gemäß onkologischen Datensatz ADT/GEKID (Melder­identifikation)
  • Angabe, ob Patientin oder Patient über die Meldung informiert wurde und ggf. Begründung falls nicht

Diagnosestellung eines Tumors nach hinreichender Sicherung

  • Angaben zum Tumorstadium (sofern anwendbar)
  • Angaben zur (Haupt)-Lokalisation
  • Art der Diagnosesicherung sowie
  • Angaben zur histologischen, zytologischen, labortechnischen oder autoptischen Sicherung der Diagnose (s.u.), sofern diese der melde­pflichtigen Person zum Zeitpunkt der Meldungs­durchführung vorliegen

18,00 €

Histologischer, labortechnischer, zytologischer oder autoptischer Befund

  • Angaben zur histologischen oder zytologischen Diagnose einschließlich Dignität als Freitext und, sofern vorliegend, als Code nach dem Schlüssel ICD-O in der jeweils neuesten, vom DIMDI herausgegebenen Fassung
  • Tag des Befundes
  • Angaben zur Differenzierung (Grading, sofern anwendbar)
  • Angaben zum Tumorstadium (pathologische Klassifikation, sofern anwendbar) oder andere tumorspezifische Klassifikation
  • Angabe, welches Material untersucht wurde (nur bei Meldung durch Pathologen erforder­lich)

4,00 €

Beginn oder Abschluss einer längerfristigen therapeutischen Maßnahme

OP

  • Tag der Operation
  • Intention der OP
  • Seitenangabe (sofern anwendbar)
  • durchgeführte Prozeduren (sofern anwendbar)
  • Histologie bei Vorliegen von Tumorgewebe
  • pTNM (bzw. andere tumorspezifische Klassi­fikationen)
  • Beurteilung des lokalen Residualstatus nach OP
  • Gesamtbeurteilung Residualstatus nach Ab­schluss Primärtherapie

Strahlentherapie

  • Beginn und Ende einer Strahlenbehandlung
  • Zielgebiet
  • Seite der Strahlentherapie
  • Intention der Strahlentherapie bzw. deren Stellung zur durchgeführten Operation
  • Applikationsart
  • Verabreichte Gesamtdosis pro Zielgebiet (sofern anwendbar)
  • Gesamtbeurteilung Residualstatus nach Ab­schluss
  • Primärtherapie (wenn beurteilbar)

Systemische Therapie

  • Art, Beginn und Ende einer systemischen Therapie
  • Verabreichte Substanzen (sofern anwendbar)
  • Anzahl Zyklen (sofern anwendbar)
  • Intention der systemischen Therapie bzw. deren Stellung zur durchgeführten Operation (sofern anwendbar)
  • Grund des Therapieendes
  • Gesamtbeurteilung Residualstatus nach Ab­schluss Primärtherapie (wenn beurteilbar)

5,00 €

Verlaufsdaten

  • Untersuchungsdatum
  • Tumorstatus Primärtumor, Lymphknoten, Fern­metastasen
  • Angaben zur Gesamtbeurteilung des Tumor­status

8,00 €

Versterben der Patientin/ des Patienten

  • Sterbedatum
  • Todesursache bzw. Grundleiden
  • Tod tumorbedingt

8,00 €

zahnärztliche Diagnosemeldung

Meldung ohne Angabe des ICD-Codes

3,00 €


HINWEIS:

Für Meldungen zu bösartigen Neuerkrankungen, die nicht gemäß unter § 65c Abs. 6 SGB V fallen, wird gemäß § 5 GEKN vom Land eine pauschale Aufwandsentschädigung nach dem RdErl. des MS vom 10.04.2013 zur „Aufwandsentschädigung für Meldungen an das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen“ gezahlt. Hierzu zählen Mel­dungen zu Hauttumoren mit den ICD-Nummern C44 und D04 (also auch Basaliome, Plattenepithelkarzinome und Hautsarkome), Tumoren unsicheren oder unbekannten Verhaltens mit den ICD-Nummern D37 – 48 sowie Tumoren bei Betroffenen im Alter unter 18 Jahren

Meldungen zu sekundären Neubildungen (C.77.-C79.) werden nicht mehr entgegengenommen, diese müssen unter der ICD des Primärtumors gemeldet werden.

Diese Daten ergeben sich aus dem Schiedsspruch zur Meldevergütung (Schiedsspruch vom 24.2.2015 gemäß § 65c VI 8 SGB V in Verbindung mit § 2 II der Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung vom 15.12.2014).



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