Bei der erstmaligen Patienteneingabe legen Sie eine Patienten oder einen Patienten im Melderportal an.
Verwenden Sie keine Anteile von Namen, Geburtsdatum oder anderen Merkmalen, die zur Identifizierung der Betroffenen führen können. Achtung! Im Nachhinein ist keine Änderung der Patientenidentifikationsnummer mehr möglich!
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Ausfüllhinweise: » Kapitel Patientenstammdaten
Die Krankenkassennummer kann über die Schaltfläche [Suche …] aus einem Listenfeld gewählt werden (» die Liste siehe nächste Abbildung). Nur wenn in der hinterlegten Auswahlliste die gesuchte Krankenversicherung nicht enthalten ist, verwenden Sie bitte einen der dort vorgegebenen Ersatzcodes für die IK-Nummer. Vermerken Sie am Ende der Meldung in dem Feld „Weitere Angaben: Anmerkung“ die in der Liste fehlende Krankenkasse. | |
Krankenkassenliste: |
Über die Eingabe von Synonymen oder der IK-Nummer im Suchfeld oben können die Krankenkassen gesucht werden.
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Privatpatient oder Selbstzahler: | ||
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Patientin oder Patient ist privat versichert oder erhält Unterstützung von einer Beihilfestelle: |
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Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen Privatpatienten oder Selbstzahlern! Bitte achten Sie bei Meldungen an das KKN auf die vollständige Angabe der Kostenträger, damit die Meldungen entsprechend vergütet werden können.
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Patientin oder Patient ist privat versichert, aber der Name der Versicherung ist nicht bekannt: |
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Patientin oder Patient ist nicht krankenversichert, sondern bezahlt seine Behandlungen selbst: |
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Eine privat versicherte Person ist also kein Selbstzahler, auch wenn sie die medizinischen Leistungen zunächst selbst bezahlt. Privat Versicherte oder Empfänger von Beihilfen erhalten eine (teilweise) Erstattung ihrer Ausgaben. Selbstzahler hingegen kommen vollständig für ihre medizinische Behandlung auf. |
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Die Daten werden verschlüsselt. Im weiteren Verlauf werden die Personendaten zu einer Patienten-ID nur noch in reduzierter Form angezeigt (Patienten-ID, Geschlecht, Geburtsmonat, Postleitzahl und Wohnort). » Weiter mit dem nächsten Kapitel Mindestangaben zum Tumor. |