Zuordnung einer Benutzerin oder eines Benutzers zu mehreren Meldern
Manuelle Melder:
Soll eine Benutzerin oder ein Benutzer für mehrere Melderinnen oder Melder melden (z. B. eine Dokumentationsfachkraft in einer BAG), muss zuvor eine Zuordnung erfolgen (» siehe folgenden Ablauf). Die Zuordnung kann auch zu einer bereits registrierten Ärztin oder einem bereits registrierten Arzt (andere Melderin oder anderer Melder mit Melder-ID) erfolgen, die oder der die Dokumentation übernimmt.
Schnittstellenmelder:
Soll für eine andere Melderin oder einen anderen Melder die Meldeberechtigung eingeräumt werden, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit der Melderverwaltung des KKN.
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Die Melderin oder der Melder wurde der angegebenen E-Mail-Adresse zugeordnet und kann die Abgabe von Meldungen mit übernehmen. |