Zugang für sich selbst als meldepflichtige Person beantragen
Um Ihren Zugang zu beantragen, gehen Sie wie folgt vor:
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Bitte füllen Sie alle Felder – soweit möglich – vollständig aus. Erforderliche Felder müssen ausgefüllt werden und werden bei Nichtausfüllung vom System hervorgehoben.
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Sollten Sie die Meldungen nicht selbst übermitteln, sondern eine weitere Person (nicht meldepflichtige Mitarbeiterin oder nicht meldepflichtiger Mitarbeiter) damit beauftragen, müssen Sie für diese Mitarbeiterin oder diesen Mitarbeiter in einem weiteren Registrierungsschritt einen eigenen Zugang unter Ihrer Melder-ID beantragen.
Dieser Schritt wird im Abschnitt „Weitere Benutzerin oder weiteren Benutzer registrieren“ beschrieben.
Zur eindeutigen Zuordnung der Zahlungen zu den meldepflichtigen Personen sollte ein sinnvoller Eintrag beim Verwendungszweck gewählt werden (z.B. Name der meldepflichtigen Person, der Abteilungsname oder eine konkrete Kostenstelle).
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Die Antragstellung ist damit abgeschlossen. |