Zugang für sich selbst als meldepflichtige Person beantragen

Zugang für sich selbst als meldepflichtige Person beantragen

Um Ihren Zugang zu beantragen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Öffnen Sie einen Internetbrowser (Mozilla Firefox/Microsoft Edge/Google Chrome).

  • Geben Sie www.kk-n.de ein.

  • Klicken Sie oben auf Melderportal Login.

  • Klicken Sie auf Zugang beantragen.

  • Klicken Sie auf Beantragung eines Zugangs für eine meldepflichtige Person.



Bitte füllen Sie alle Felder – soweit möglich – vollständig aus. Pflichtfelder sind fett gedruckt. Erforderliche Felder müssen ausgefüllt werden und werden bei Nichtausfüllung vom System hervorgehoben.

  • Geben Sie den Namen der Einrichtung ein.

  • Wählen Sie die Art der Einrichtung aus.

    • Krankenhaus

    • Pathologe

    • Ermächtigter Arzt

    • Niedergelassener Arzt

    • Kooperierende Einrichtung

    • Wählen Sie die Praxisart aus.

      • Einzelpraxis

      • BAG

      • Praxisgemeinschaft

      • MVZ

      • Privatpraxis

      • Ermächtigungsambulanz

  • Geben Sie Ihre Betriebsstätten-Nr. oder im Falle eines Krankenhauses/einer kooperierenden
    Einrichtung das Institutskennzeichen ein.

  • Füllen Sie die übrigen Pflichtfelder aus: Straße/Hausnr., PLZ/Ort, Telefon.

  • Klicken Sie auf [Weiter].

  • Wählen Sie die Art des Meldesystems.

    • Praxisverwaltungssystem ohne Schnittstelle (manuelle Erfassung im Melderportal)

    • Praxisverwaltungssystem mit Schnittstelle (Hochladen einer Datei)

    • Tumordokumentationssystem (TDS)

    • QS-Anwendung mit GEKID-BQS-Modul

    • Pathologieinformationssystem

    • Mammographie-Screening-
      System

    • GEKID Austauschformat

  • Geben Sie den Namen Ihres Systems (Praxis- bzw. Dokumentationssoftware [AIS/KIS]) ein.

  • Klicken Sie auf [Weiter].

  • Füllen Sie unter Ärztlicher Ansprechpartner die Felder aus: Anrede, Vorname, Nachname.

  • Geben Sie als meldepflichtige Ärztin oder meldepflichtiger Arzt die
    E-Mail-Adresse ein (sie ist wichtig für den Versand Ihrer Zugangsdaten und dient als Anmeldename für das Melderportal!).

  • Wählen Sie das Fachgebiet aus.

  • Geben Sie Ihre lebenslange Arztnummer ein.

  • Klicken Sie auf [Weiter].



  • Wollen Sie die Daten zu Ihrem Ansprechpartner für Dokumentation eingeben, dann lesen Sie bitte den folgenden Hinweis.

Sollten Sie die Meldungen nicht selbst übermitteln, sondern eine weitere Person (nicht meldepflichtige Mitarbeiterin oder nicht meldepflichtiger Mitarbeiter) damit beauf­tragen, müssen Sie für diese Mitarbeiterin oder diesen Mitarbeiter in einem weiteren Registrierungsschritt einen eigenen Zugang unter Ihrer Melder-ID beantra­gen.

Dieser Schritt wird im Abschnitt „Weitere Benutzerin oder weiteren Be­nutzer registrieren“ beschrieben.

  • Klicken Sie auf [Weiter].

  • Möchten Sie für Ihre Meldungen eine Aufwandsentschädigung erhalten, so wählen Sie die Option Ja.

  • Wenn ja, geben Sie die Daten für die Aufwandsentschädigung ein: IBAN, Kontoinhaber, Verwendungszweck.

Zur eindeutigen Zuordnung der Zahlungen zu den meldepflichtigen Personen sollte ein sinnvoller Eintrag beim Verwendungszweck gewählt werden (z.B. Name der meldepflichtigen Person, der Abteilungsname oder eine konkrete Kostenstelle).

  • Bestätigen Sie das Lesen der Nutzungs- und der Datenschutzhinweise mit der Aktivierung des Kontrollkästchens.

Durch Klicken auf Nutzungshinweise bzw. Datenschutzhinweise wird der Link zum Lesen und Herunterladen des jeweiligen Hinweises geöffnet.

  • Klicken Sie auf [Antrag absenden].

  • Klicken Sie auf Schließen.

Die Antragstellung ist damit abgeschlossen.

 

Sie erhalten nach der Überprüfung ihres Registrierungsantrags folgende E-Mails:

  1. Ihren Authentifizierungscode, einen Aktivierungscode und ein Start-Passwort

  2. Ihre Melder-ID

Sie erhalten per Post:

  1. Ihre einmalige Start-PIN

» Siehe auch Kapitel Zugesandte Daten

Nach Erhalt aller Zugangsdaten gehen Sie wieder auf die Seite des Melderportals. Ihre Registrierung ist erst abgeschlossen, wenn Sie sich erstmalig aktiviert und angemeldet haben
(» siehe Kapitel Erstmalige Anmeldung).

Weiter mit dem Kapitel Erstmalige Anmeldung.