Meldevergütung

Für die Meldungen an das Krebsregister Niedersachsen wird bei Vorliegen der erforderlichen Angaben eine Aufwandsentschädigung im Sinne einer Meldevergütung gemäß § 65c Abs. 6 SGB V an die Melderinnen und Melder gezahlt. Die Höhe der Aufwandsentschädigung ist bundesweit nach Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung vom 15.12.2014 und Schiedsspruch vom 24.02.2015 sowie der Vereinbarung vom 09.01.2024 festgelegt.

Meldeanlass

Pflichtangaben

Meldevergütung

Meldeanlass

Pflichtangaben

Meldevergütung

Für alle Meldeanlässe:

  • Familiennamen, Vornamen, frühere Namen

  • Geschlecht

  • Geburtsdatum

  • Anschrift

  • Merkmale zur Zuordnung zum Kostenträger

  • Meldeanlass (nach LKRG)

  • Angaben zur Tumordiagnose als Freitext oder als ICDD Code (in der jeweils neuesten, vom DIMDI herausgegebenen Fassung)

  • Angaben zum Sitz des Tumors als Freitext oder als ICD-O Code (in der jeweils neuesten, vom DIMDI herausgegebenen Fassung)

  • Seitenangabe bei paarigen Organen

  • Diagnosedatum

  • Angaben zur meldepflichtigen Person gemäß onkologischen Datensatz ADT/GEKID bzw. oBDS (Melder­identifikation)

  • Angabe, ob Patientin oder Patient über die Meldung informiert wurde und ggf. Begründung falls nicht



Diagnosestellung eines Tumors nach hinreichender Sicherung


  • Angaben zum Tumorstadium (sofern anwendbar)

  • Angaben zur (Haupt)-Lokalisation

  • Art der Diagnosesicherung sowie

  • Angaben zur histologischen, zytologischen, labortechnischen oder autoptischen Sicherung der Diagnose (s.u.), sofern diese der melde­pflichtigen Person zum Zeitpunkt der Meldungs­durchführung vorliegen

19,50 €

Beginn oder Abschluss einer längerfristigen therapeutischen Maßnahme


OP

  • Tag der Operation

  • Intention der OP

  • Seitenangabe (sofern anwendbar)

  • durchgeführte Prozeduren (sofern anwendbar)

  • Histologie bei Vorliegen von Tumorgewebe

  • pTNM (bzw. andere tumorspezifische Klassi­fikationen)

  • Beurteilung des lokalen Residualstatus nach OP

  • Gesamtbeurteilung Residualstatus nach Ab­schluss Primärtherapie

Strahlentherapie

  • Beginn und Ende einer Strahlenbehandlung

  • Zielgebiet

  • Seite der Strahlentherapie

  • Intention der Strahlentherapie bzw. deren Stellung zur durchgeführten Operation

  • Applikationsart

  • Verabreichte Gesamtdosis pro Zielgebiet (sofern anwendbar)

  • Gesamtbeurteilung Residualstatus nach Ab­schluss

  • Primärtherapie (wenn beurteilbar)

Systemische Therapie

  • Art, Beginn und Ende einer systemischen Therapie

  • Verabreichte Substanzen (sofern anwendbar)

  • Anzahl Zyklen (sofern anwendbar)

  • Intention der systemischen Therapie bzw. deren Stellung zur durchgeführten Operation (sofern anwendbar)

  • Grund des Therapieendes

  • Gesamtbeurteilung Residualstatus nach Ab­schluss Primärtherapie (wenn beurteilbar)

9,00 €

Histologischer, labortechnischer, zytologischer oder autoptischer Befund

  • Angaben zur histologischen oder zytologischen Diagnose einschließlich Dignität als Freitext und, sofern vorliegend, als Code nach dem Schlüssel ICD-O in der jeweils neuesten, vom DIMDI herausgegebenen Fassung

  • Tag des Befundes

  • Angaben zur Differenzierung (Grading, sofern anwendbar)

  • Angaben zum Tumorstadium (pathologische Klassifikation, sofern anwendbar) oder andere tumorspezifische Klassifikation

  • Angabe, welches Material untersucht wurde (nur bei Meldung durch Pathologen erforder­lich)

4,50 €

Verlaufsdaten


  • Untersuchungsdatum

  • unauffällige Nachsorge (bei im Leitlinienprogrogramm Onkologie aufgeführten Entitäten)

  • Tumorstatus Primärtumor, Lymphknoten, Fern­metastasen

  • Angaben zur Gesamtbeurteilung des Tumor­status

9,00 €

Versterben der Patientin/ des Patienten


  • Sterbedatum

  • Todesursache bzw. Grundleiden

  • Tod tumorbedingt

8,00 €

Für Meldungen zu bösartigen Neuerkrankungen, die nicht gemäß unter § 65c Abs. 6 SGB V fallen, wird gemäß § 5 GEKN vom Land eine pauschale Aufwandsentschädigung nach dem RdErl. des MS vom 23.12.2020 zur „Aufwandsentschädigung für Meldungen an das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen“ gezahlt. Hierzu zählen Mel­dungen zu Hauttumoren mit den ICD-Nummern C44 und D04 (also auch Basaliome, Plattenepithelkarzinome und Hautsarkome), bestimmte Tumoren unsicheren oder unbekannten Verhaltens (laut der Tabelle "Meldepflichtige Erkrankungen") sowie Tumoren bei Betroffenen im Alter unter 18 Jahren.

Meldungen zu sekundären Neubildungen (C.77.-C79.) werden nicht mehr entgegengenommen, diese müssen unter der ICD des Primärtumors gemeldet werden.

Diese Daten ergeben sich aus dem Schiedsspruch zur Meldevergütung (Schiedsspruch vom 24.2.2015 gemäß § 65c VI 8 SGB V in Verbindung mit § 2 II der Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung vom 15.12.2014).