Meldeanlässe KKN und Ausfüllhinweise

Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.07.2018 zu den gesetzlich vorgeschriebenen Meldeanlässen gemäß § 6 GKKN bestimmte Pflichtfelder zwingend erforderlich sind. Meldungen mit unvollständigen Pflichtangaben können nicht vergütet werden. Weitere Grundlage für die erwarteten Felder ist die Verordnung zur Bestimmung der Basisdaten und der landesspezifischen Daten sowie zur Abrechnung der Aufwands­entschädigung für Meldungen an das Klinische Krebsregister Niedersachsen (KKN-Datenbestimmungsverordnung – KKN-DBestVO).

Die grau hinterlegten Felder beinhalten die Mindestangaben der Patientinnen und Patienten und die des dazugehörigen Tumors und werden automatisch übernommen, sobald eine Tumormeldung angelegt wurde.

Weitere Hilfestellungen zu Meldungen finden sich thematisch sortiert auf der Fragen & Antworten-Seite unserer Homepage.

Das Online-Melderhandbuch wird stetig aktualisiert.

Ausfüllhinweise einblenden

Sobald Sie im Melderportal Daten erfassen, werden Ihnen rechts Ausfüllhinweise je Feld angeboten. Sollten Sie keine Ausfüllhinweise sehen, können diese eingeblendet werden:

Oben rechts im Melderportal sehen Sie ganz am Rand einen Doppelpfeil.

Auf den Doppelpfeil klicken.

Damit werden die Ausfüllhinweise und weitere Informationen eingeblendet. → Siehe dazu auch Eingabefelder und Erfassungshinweise.

Die Ausfüllhinweise werden Ihnen pro Feld angezeigt.