Abgelehnte Meldungen

Hierbei handelt es sich um Meldungen, die vom KKN endgültig abgelehnt wurden (z B. Doppelmeldungen). Eine abgelehnte Meldung kann nicht mehr bearbeitet werden. Soll die Meldung gelöscht werden, muss ein Löschantrag durch die Melderin oder den Melder gestellt werden.

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