Übermittlung von Daten durch öffentliche Stellen

Die Meldebehörden übermitteln der Vertrauensstelle des EKN zur Fortschreibung und Berichtigung der gespeicherten Daten Sterbe- und Umzugsmeldungen.

Die unteren Gesundheitsbehörden (kommunale Gesundheitsbehörden, Gesundheitsämter) übermitteln der Landesstatistikbehörde und dem EKN alle Todesbescheinigungen.

Die Landesstatistikbehörde übermittelt dem EKN das in die Todesursachenstatistik eingegangene Grundleiden und ggf. weitere Todesursachen. Darüber hinaus übermittelt sie auf Anforderung u.a. Bevölkerungsdaten bis zur Ebene der Gemeinden und bei kreisfreien Städten oder kreisangehörigen Städten bis zur Ebene der Ortschaften oder Stadtbezirke.

Zu den Personen, zu denen eine Meldung im KKN vorliegt, übermittelt das EKN an das KKN entsprechende Adress- und Sterbeinformationen.