Bereits bei der Erfassung einer Meldung oder sonst in der Meldungsübersicht können Sie Meldungen vor der Übermittlung an das KKN sperren. Sie erkennen Ihre gesperrten Meldungen in der Meldungsübersicht im Bereich Gesperrte Meldungen oder an dem eingetragenen Datum in der Spalte gesperrt am. Diese werden bei der Übermittlung solange nicht berücksichtigt, bis sie wieder entsperrt werden.
Bitte beachten Sie: Dieser Menüpunkt kann nur von manuellen Meldern genutzt werden.
Bereits bei der Erfassung einer Meldung können Sie die Übermittlung der Meldung sperren: Um eine Meldung vor der Übermittlung an das Krebsregister zu schützen, können Sie die Übermittlung sperren, indem Sie rechts das Häkchen bei „Übermittlung sperren“ setzen. → Siehe dazu auch Kapitel Mindestangaben zum Tumor. |
Gesperrte Meldung öffnen:
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Weitere Bearbeitungsmöglichkeiten: