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Das informationelle Selbstbestimmungsrecht von Patientinnen und Patienten hat bei der Realisierung und dem Betrieb der Krebsregister einen hohen Stellenwert. Die Bestimmungen auf Bundes- und Landesebene sowie der EU gelten selbstverständlich auch für die Erfassung, Ergänzung und Verdichtung sowie die dauerhafte Speicherung der Daten (Bundesdatenschutzgesetz, Niedersächsisches Datenschutzgesetz und EU-Datenschutz-Grundverordnung). Komplexe Verschlüsselungsverfahren
sichern im KKN und EKN, dass Auswertungen und Analysen ausschließlich anhand pseudonymisierter Daten erfolgen.

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