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Hinsichtlich der Registrierung einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers ist zwischen dem Vorgehen bei ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzten und dem Vorgehen bei Chefärztinnen und Chefärzten zu unterscheiden. Die Information der Patientinnen und Patienten durch die Vorgängerin und den Vorgänger wird auch im Hinblick auf die Übermittlung durch die Nachfolgerin bzw. den Nachfolger als gültig angesehen. Gleiches gilt für die erteilte Einwilligung zur Meldeberechtigung nach § 7 GKKN.


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Registrierung einer Chefärztin oder eines Chefarztes

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Die ausscheidende Chefärztin bzw. der ausscheidende Chefarzt (Vorgängerin oder Vorgänger) muss über das Melderportal einen Änderungsantrag der Melderstammdaten mit den Angaben der nachfolgenden Chefärztin bzw. des nachfolgenden Chefarztes (Nachfolgerin bzw. Nachfolger) stellen, sofern der ausscheidenden Chefärztin bzw. dem ausscheidenden Chefarzt ihre bzw. seine Nachfolgerin bzw. sein Nachfolger bekannt ist, ansonsten weiter mit → mit » Kapitel Änderung der Melderstammdaten per Formular beantragen.

Über den Menüpunkt „Melderdaten“ können die Melderstammdaten aufgerufen und bearbeitet werden (z. B. die Stammdaten der Vorgängerin bzw. des Vorgängers durch die Stammdaten der Nachfolgerin bzw. des Nachfolgers ersetzen). Wurden alle erforderlichen Änderungen vorgenommen, wird der Änderungsantrag zur Bearbeitung an den VB des KKN gesendet. →  » Zur Vorgehensweise siehe dazu Kapitel Melderdaten ändern.

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VOR dem erstmaligen Einloggen im Melderportal (https://melderportal.kk-n.de) muss sich die Nachfolgerin bzw. der Nachfolger über die „Passwort-vergessen“-Funktion (» siehe Kapitel Passwort vergessen) ein neues Passwort an die von ihr bzw. ihm im Formular bzw. im Melderportal angegebene E-Mail-Adresse zusenden lassen.

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Die Nachfolgerin bzw. der Nachfolger der ausscheidenden ambulant tätigen Ärztin bzw. des ausscheidenden ambulant tätigen Arztes muss sich zunächst über die Startseite des Melderportals des KKN als Nutzerin bzw. Nutzer registrieren lassen (» siehe Kapitel Zugang für sich selbst als meldepflichtige Person beantragen). Hierzu ist wie folgt vorzugehen:

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Die weiteren Benutzerinnen und Benutzer, die zuvor unter der Vorgängerin bzw. dem Vorgänger registriert waren und vom VB unter diesem gesperrt wurden, registrieren sich erneut mit den gleichen E-Mail-Adressen, mit denen sie bereits unter der Vorgängerin bzw. dem Vorgänger angemeldet waren, unter der Nachfolgerin bzw. dem Nachfolger. →  » Siehe dazu auch Kapitel Weitere Benutzerin oder weiteren Benutzer registrieren und Erstmalige Anmeldung und Aktivierung der weiteren Benutzerin oder des weiteren Benutzers.

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