Melderportal
Alle Meldungen werden in einem webbasierten Melderportal elektronisch erfasst. Das Melderportal ist über das Internet erreichbar: https://melderportal.kk-n.de
Um das Melderportal zu nutzen, ist beim KKN eine einmalige Registrierung als Melderin oder Melder erforderlich. Eine bereits beim EKN bestehende Registrierung kann dafür nicht verwendet werden. Alle meldepflichtigen und meldeberechtigten Personen benötigen einen Zugang zum Melderportal. Nach der erfolgreichen Anmeldung können Sie als Melderin oder Melder unter Ihrer Melderidentifikation auch anderen Personen, die an der Behandlungsdokumentation beteiligt sind (Personenkreis nach § 203 StGB), Bearbeitungsrechte übertragen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beider Register erfassen die über das Melderportal eingegangenen Meldungen in der gemeinsamen Datenannahmestelle. Die Meldungen werden dann entsprechend der Zuständigkeit beider Register weiterverarbeitet.
- Einrichtung des Zugangs
- Registrierung und An-/Abmeldung
- Vorbereitung
- Zugang für sich selbst als meldepflichtige Person beantragen
- Zugesandte Daten
- Erstmalige Anmeldung
- Anmeldung, Abmeldung und Zwangsabmeldung
- Weitere Benutzerin oder weiteren Benutzer registrieren
- Erstmalige Anmeldung und Aktivierung der weiteren Benutzerin oder des weiteren Benutzers
- Zuordnung einer Benutzerin oder eines Benutzers zu mehreren Meldern
- Melderwechsel bzw. Nachfolgeregelung
- Meldereinstellungen
- Aufbau Melderportal