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Die ausscheidende Chefärztin bzw. der ausscheidende Chefarzt (Vorgängerin oder Vorgänger) muss über das Melderportal einen Änderungsantrag der Melderstammdaten mit den Angaben der nachfolgenden Chefärztin bzw. des nachfolgenden Chefarztes (Nachfolgerin bzw. Nachfolger) stellen, sofern der ausscheidenden Chefärztin bzw. dem ausscheidenden Chefarzt ihre bzw. seine Nachfolgerin bzw. sein Nachfolger bekannt ist, ansonsten weiter mit F mit → Kapitel 6.3.1.2.
Über den Menüpunkt „Melderdaten“ können die Melderstammdaten aufgerufen und bearbeitet werden (z. B. die Stammdaten der Vorgängerin bzw. des Vorgängers durch die Stammdaten der Nachfolgerin bzw. des Nachfolgers ersetzen). Wurden alle erforderlichen Änderungen vorgenommen, wird der Änderungsantrag zur Bearbeitung an den VB des KKN gesendet. F → Zur Vorgehensweise siehe dazu Kapitel 6.4.1.
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Nach der Überprüfung und Verifizierung der Angaben werden die Anpassungen in der entsprechenden Meldestelle der Vorgängerin bzw. des Vorgängers durch die Melderverwaltung des VB vorgenommen. Die nun registrierte Nachfolgerin bzw. der nun registrierte Nachfolger bekommt per E-Mail ihre bzw. seine Melder-ID und einen neuen Authentifizierungscode an die in der E-Mail angegebene E-Mail-
Adresse sowie postalisch einen neuen PIN zugeschickt.
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Die Nachfolgerin bzw. der Nachfolger der ausscheidenden ambulant tätigen Ärztin bzw. des ausscheidenden ambulant tätigen Arztes muss sich zunächst über die Startseite des Melderportals des KKN als Nutzerin bzw. Nutzer registrieren lassen (F → siehe Kapitel 6.2.2). Hierzu ist wie folgt vorzugehen:
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Die weiteren Benutzerinnen und Benutzer, die zuvor unter der Vorgängerin bzw. dem Vorgänger registriert waren und vom VB unter diesem gesperrt wurden, registrieren sich erneut mit den gleichen E-Mail-Adressen, mit denen sie bereits unter der Vorgängerin bzw. dem Vorgänger angemeldet waren, unter der Nachfolgerin bzw. dem Nachfolger. F → Siehe dazu auch Kapitel 6.2.7 und 6.2.8.
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