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Das „Gesetz zur Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes in Niedersachsen“ wurde am 25.09.2017 verabschiedet. Es enthält das „Gesetz über das Klinische Krebsregister Niedersachsen (GKKN)“ , welches drei Jahre nach Beginn des Echtbetriebes (01.07.2018) evaluiert werden sollvom 25.09.2017, zuletzt geändert durch Artikel 6 Änderung des Gesetzes über das Klinische Krebsregister Niedersachsen vom 10.12.2020.
Dieses Gesetz regelt den Zweck, die Aufgaben, die Organisation, den Nutzerkreis, Meldungen, die Aufwandsentschädigung und Aufgabenverteilung, die Datenübermittlung sowie die Veröffentlichung von Ergebnissen und die Rechte der Betroffenen. Weiter sind in diesem Gesetz Regelungen zum wissenschaftlichen Beirat, zur Finanzierung und zur Löschung von Daten, zum Datenschutz, zur Fachaufsicht und zu Straftaten und Ordnungswidrigkeiten beschrieben.
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