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Über den Menüpunkt „Melderdaten“ können die Melderstammdaten aufgerufen und bearbeitet werden (z. B. die Stammdaten der Vorgängerin bzw. des Vorgängers durch die Stammdaten der Nachfolgerin bzw. des Nachfolgers ersetzen). Wurden alle erforderlichen Änderungen vorgenommen, wird der Änderungsantrag zur Bearbeitung an den VB des KKN gesendet. → Zur Vorgehensweise siehe dazu Kapitel 6.4.1 Melderdaten ändern.
Änderung der Melderstammdaten per Formular beantragen
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VOR dem erstmaligen Einloggen im Melderportal (https://melderportal.kk-n.de) muss sich die Nachfolgerin bzw. der Nachfolger über die „Passwort-vergessen“-Funktion (F siehe Kapitel 6.4.4→ siehe Kapitel Passwort vergessen) ein neues Passwort an die von ihr bzw. ihm im Formular bzw. im Melderportal angegebene E-Mail-Adresse zusenden lassen.
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Die Nachfolgerin bzw. der Nachfolger der ausscheidenden ambulant tätigen Ärztin bzw. des ausscheidenden ambulant tätigen Arztes muss sich zunächst über die Startseite des Melderportals des KKN als Nutzerin bzw. Nutzer registrieren lassen (→ siehe Kapitel 6.2.2 Zugang für sich selbst als meldepflichtige Person beantragen). Hierzu ist wie folgt vorzugehen:
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Die weiteren Benutzerinnen und Benutzer, die zuvor unter der Vorgängerin bzw. dem Vorgänger registriert waren und vom VB unter diesem gesperrt wurden, registrieren sich erneut mit den gleichen E-Mail-Adressen, mit denen sie bereits unter der Vorgängerin bzw. dem Vorgänger angemeldet waren, unter der Nachfolgerin bzw. dem Nachfolger. → Siehe dazu auch Kapitel 6.2.7 und 6.2.8Kapitel Weitere Benutzerin oder weiteren Benutzer registrieren und Erstmalige Anmeldung und Aktivierung der weiteren Benutzerin oder des weiteren Benutzers.
Sperrung einer ausscheidenden Benutzerin bzw. eines ausscheidenden Benutzers
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