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Grundsätzlich entspricht der Vorgang der Nachfolgeregelung dem Vorgehen im zuvor erläuterten Kapitel → Nachfolgeregelung einer Ärztin oder eines Arztes (ambulant tätig). Nur wenn die ausscheidende Ärztin bzw. der ausscheidende Arzt der BAG nicht in der Lage ist, einen Änderungsantrag über das Melderportal zu stellen, so kann die nachfolgende Ärztin bzw. der nachfolgende Arzt der BAG über das auf der KKN-Webseite zur Verfügung gestellte Formular eine Änderung der Meldestelle beantragen. Siehe dazu das vergleichsweise Verfahren zu → Änderung der Melderstammdaten per Formular beantragen.
Information der Nachfolge an den Vertrauensbereich (VB)
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