Versionen im Vergleich

Schlüssel

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Sobald der Zugangsantrag im Melderportal eingegangen ist und bearbeitet wurde, kann sich die neue Melderin bzw. der neue Melder mit den Zugangsdaten erstmalig im Melderportal anmelden und so den Melderportal-Account aktivieren. Die Übertragung von Meldungen auf andere Meldestellen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Stammdaten von zu behandelnden Patienten müssen einmalig neu angelegt werden.

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Ausnahme BAG

Grundsätzlich entspricht der Vorgang der Nachfolgeregelung bei in einer BAG tätigen Ärztin oder Arzt dem Vorgehen im zuvor erläuterten Kapitel Nachfolgeregelung einer Ärztin oder eines Arztes (ambulant tätig). Nur wenn die ausscheidende Ärztin bzw. der ausscheidende Arzt der BAG nicht in der Lage ist, einen Änderungsantrag über das Melderportal zu stellen, so kann die nachfolgende Ärztin bzw. der nachfolgende Arzt der BAG über das auf der KKN-Webseite zur Verfügung gestellte Formular eine Änderung der Meldestelle beantragen. Siehe dazu das vergleichsweise Verfahren zu → Änderung der Melderstammdaten per Formular beantragen.

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