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Mindestangaben Tumor
Mindestangaben zum Tumor sind: Meldebegründung, Diagnosedatum, Diagnose ICD-10, Seite.
Die Übermittlung der Mindestangaben ist keine vollständige Meldung. Sie dient der Zuordnung einer folgenden Meldung zu einer registrierten Erkrankung einer Patientin oder eines Patienten. Für eine vollständige Meldung müssen Sie also sowohl die Patentendaten und die Mindestangaben als auch eine folgende Meldung (Diagnose, Therapie oder Verlauf) übermitteln.
Registrierung
Gemeldet wird über das webbasierte Melderportal. Um das Melderportal nutzen zu können, müssen Sie sich dort zunächst registrieren lassen.
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Vollständigkeit einer Meldung
Die Kritierien für die Vollständigkeit einer Meldung und damit deren Gültigkeit sind erfüllt, wenn die Patientendaten und die Mindestangaben zum Primärtumor in Verbindung mit einer Diagnosemeldung oder einer Therapiemeldung oder einer Verlaufsmeldung an das KKN übermittelt wurden. Dazu gehören auch alle nach dem GEKN zu meldenden Daten, wenn sie noch nicht korrekt und vollständig im KKN gespeichert sind und im Melderportal angezeigt werden. → » Siehe dazu das Kapitel Was umfasst eine gültige Meldung?
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