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Info | ||
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Bei einer Statusmeldung besteht keine eine Meldepflicht, aber eine Meldeberechtigung: Diewenn die Tumorentität im Leitlinienprogramm Onkologie aufgeführt ist. Für alle anderen Statusmeldungen besteht eine Meldeberechtigung, wofür die Einwilligung der betroffenen Person erforderlich ist erforderlich. Eine Vergütung erfolgt nur 1 x pro Kalenderjahr, höchstens 10 Jahre lang oder dem der Leitlinie entsprechenden Nachsorgezeitraumdafür nicht. » Hinweise hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des KKN. |
a) aus Tumorhistorie:
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b) nach erstmaliger Erfassung der betroffenen Person:
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