Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

...

Um das Melderportal zu nutzen, ist beim KKN eine einmalige Registrierung als Melderin oder Melder erforderlich. Eine bereits beim EKN bestehende Registrierung kann dafür nicht verwendet werden.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beider Register erfassen die über das Melderportal eingegangenen Meldungen in der gemeinsamen Datenannahmestelle. Die Meldungen werden dann entsprechend der Zuständigkeit beider Register weiterverarbeitet.

Alle meldepflichtigen und meldeberechtigten Personen benötigen einen Zugang zum Melderportal. Nach der erfolgreichen Anmeldung können Sie als Melderin oder Melder unter Ihrer Melderidentifikation auch anderen Personen, die an der Behandlungsdokumentation beteiligt sind (Personenkreis nach § 203 StGB), Bearbeitungsrechte übertragen.

Alle meldepflichtigen und meldeberechtigten Personen benötigen einen Zugang zum MelderportalMitarbeiterinnen und Mitarbeiter beider Register erfassen die über das Melderportal eingegangenen Meldungen in der gemeinsamen Datenannahmestelle. Die Meldungen werden dann entsprechend der Zuständigkeit beider Register weiterverarbeitet.

Panel
titleWeitere Unterpunkte

Untergeordnete Seiten (Anzeige untergeordneter Seiten)
alltrue

...