Versionen im Vergleich

Schlüssel

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Sobald der Zugangsantrag im Melderportal eingegangen ist und bearbeitet wurde, kann sich die neue Melderin bzw. der neue Melder mit den Zugangsdaten erstmalig im Melderportal anmelden und so den Melderportal-Account aktivieren. Die Übertragung von Meldungen auf andere Meldestellen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Stammdaten von zu behandelnden Patienten müssen einmalig neu angelegt werden.

Information der Nachfolge an den Vertrauensbereich (VB)

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