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b) Haben Sie bereits nach der Eingabe von Patientendaten und der Mindestangaben zum Tumor auf die Schaltfläche [Verlauf] geklickt, können Sie bei b) fortfahren.
Image Modified | a) aus Tumorhistorie: - Sofern bereits zu einer Patientin oder einem Patienten mehrere Meldungen mit verschiedenen Tumoren existieren, markieren Sie den betreffenden Tumor.
- Klicken Sie in der Tumorhistorie bei Neue Meldung auf [Verlauf].
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| b) nach erstmaliger Erfassung der betroffenen Person: - Kontrollieren Sie die Diagnose. Falls sie nicht die Erkrankung bezeichnet, zu der Sie einen Verlauf melden möchten, wählen Sie einen anderen Tumoridentifikator aus.
- Wählen Sie als Meldeanlass die Statusmeldung aus.
- Wählen Sie die Meldebegründung aus (» siehe auch Kapitel Mindestangaben zum Tumor).
- Informiert
- Wiederspruch
- Verstorben
- Ausnahme (Patientenunterrichtung entfallen wegen möglicher gesundheitlicher Nachteile)
- ohne Patientenkontakt (nur für Pathologen)
- Geben Sie das Untersuchungsdatum an.
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| - Wählen Sie die Gesamtbeurteilung des Tumorstatus aus.
Info |
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Alle Parameter der Gesamtbeurteilung müssen plausibel sein. |
- Unter „Tumorstatus Primärtumor“ werden neben Veränderungen des Primärtumors auch Lokalrezidive dokumentiert.
- Unter „Tumorstatus Lymphknoten“ sollen neben bekannten Lymphknotenmetastasen auch Rezidive bzw. neu aufgetretene regionäre Lymphknotenmetastasen dokumentiert werden.
- Unter „Tumorstatus Fernmetastasen“ sollen neben Veränderungen bekannter Fernmetastasen auch neu aufgetretene Manifestationen dokumentiert werden.
- Geben Sie auch den "Allgemeinen Leistungszustand" des Betroffenen an.
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| - Klicken Sie auf [Prüfen], um die Eingabe auf Plausibilität zu prüfen. Bitte beachten Sie rechts die Ausfüllhinweise bei eventuellen Plausibilitätsfehlern.
- Klicken Sie auf [Speichern], wenn Sie die Eingabe abgeschlossen haben.
- Die Tumorhistorie wird aufgerufen (» Kapitel Tumorhistorie).
- Meldung: Die Meldung wurde erfolgreich gespeichert.
- Sie können weitere Angaben machen zu:
Info |
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| Angaben zu Histologie, TNM, etc. sind nur notwendig, wenn Sie sie im Rahmen der Verlaufsuntersuchung erheben. |
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