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Die ausscheidende Chefärztin bzw. der ausscheidende Chefarzt (Vorgängerin oder Vorgänger) muss über das Melderportal einen Änderungsantrag der Melderstammdaten mit den Angaben der nachfolgenden Chefärztin bzw. des nachfolgenden Chefarztes (Nachfolgerin bzw. Nachfolger) stellen, sofern der ausscheidenden Chefärztin bzw. dem ausscheidenden Chefarzt ihre bzw. seine Nachfolgerin bzw. sein Nachfolger bekannt ist, ansonsten weiter mit » Kapitel Änderung der Melderstammdaten per Formular beantragen.
Über den Menüpunkt „Melderdaten“ können die Melderstammdaten aufgerufen und bearbeitet werden (z. B. die Stammdaten der Vorgängerin bzw. des Vorgängers durch die Stammdaten der Nachfolgerin bzw. des Nachfolgers ersetzen). Wurden alle erforderlichen Änderungen vorgenommen, wird der Änderungsantrag zur Bearbeitung an den VB des KKN gesendet. » Zur Vorgehensweise siehe dazu das Kapitel Melderdaten ändern.
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Die ausscheidende Ärztin bzw. der ausscheidende Arzt (Vorgängerin oder Vorgänger) einer BAG muss über das Melderportal einen Änderungsantrag der Melderstammdaten mit den Angaben der nachfolgenden Ärztin bzw. des nachfolgenden Arztes (Nachfolgerin bzw. Nachfolger) stellen. Dieses Vorgehen entspricht dem im zuvor erläuterten Kapitel Änderung der Melderstammdaten im Melderportal beantragen (Nachfolgeregelung einer Chefärztin oder eines Chefarztes). Nur wenn die ausscheidende Ärztin bzw. der ausscheidende Arzt der BAG nicht in der Lage ist, einen Änderungsantrag über das Melderportal zu stellen, so kann die nachfolgende Ärztin bzw. der nachfolgende Arzt der BAG über das auf der KKN-Webseite zur Verfügung gestellte Formular eine Änderung der Meldestelle beantragen. Siehe dazu das vergleichsweise Verfahren zu → Änderung der Melderstammdaten per Formular beantragen.
Information der Nachfolge an den Vertrauensbereich (VB)
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