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Falls Sie als Melderin oder Melder ausscheiden, kontaktieren Sie bitte das KKN, damit wir Ihren Zugang zum Melderportal sperren können.
Hinweis |
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Wichtig: Laden Sie sich vor der Sperrung alle Bescheinigungen über Aufwandsentschädigungen aus dem Melderportal herunter, falls Sie die Bescheinigungen für Ihre Buchhaltung benötigen, oder richten Sie für eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter einen Benutzerzugang ein, damit diese/dieser Zugriff auf die Bescheinigungen hat. Ohne aktiven Zugang können wir keine Auskunft zu Aufwandsentschädigungen erteilen. |
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